Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 241 Abs 2 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, § 8 BAT, § 41 TVöD
Ordentliche Kündigung eines Wachpolizisten wegen Straftat - Herstellung von Betäubungsmitteln - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 KSchG, § 8 BAT, § 41 TVöD
- Betriebs-Berater
Kündigung eines Polizeiangestellten wegen Verstoß gegen das BtMG
- rabüro.de
Zur verhaltensbedingten Kündigung eines Polizisten wegen illegaler Herstellung von Partydrogen
- Betriebs-Berater
Kündigung eines Polizisten wegen außerdienstlichen Herstellens der Partydroge "liquid ecstasy"
- Betriebs-Berater
Ordentliche Kündigung eines Wachpolizisten wegen Straftat
- Betriebs-Berater
Ordentliche Kündigung eines Wachpolizisten wegen Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Kündigung eines Polizeiangestellten wegen eines außerdienstlichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung eines Polizisten
- lto.de (Kurzinformation)
Polizisten-Kündigung wegen Herstellens von "liquid ecstasy" wirksam
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Dem Ecstasy-mischenden Polizeiangestellten darf gekündigt werden
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Kündigung: Wachpolizist stellt nach Feierabend die Partydroge "liquid ecstasy" her
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Polizisten kann auch wegen außerdienstlich begangener Straftaten gekündigt werden
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZN 3/12
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09
Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11
Darüber hinaus kann eine schwere und schuldhafte Vertragspflichtverletzung auch ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB sein, was auch bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten gilt (vgl. nur Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, NZA 2011, 798 ff. mit weiterem Nachweis).Entsprechend der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 27.01.2011 (a. a. O. zu Rdnr. 26) ist das Tatsachengericht befugt, wenn sich nach tatrichterlicher Würdigung das tatsächliche Vorliegen einer Pflichtwidrigkeit ergibt, diese Feststellung seiner Entscheidung zugrunde zu legen, auch wenn der Arbeitgeber lediglich eine Verdachtskündigung ausgesprochen hat und diese streitgegenständlich ist.
- BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11
Für Arbeitsverhältnisse, die § 41 S. 1 TVöD unterfallen, hat das Bundesarbeitsgericht im Übrigen (vgl. Urteil vom 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, NZA 2010, 220 ff.) entschieden, das lediglich für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes nach § 41 TVöD keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft gelten.Straftaten eines im Öffentlichen Dienst mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Arbeitnehmers werden grundsätzlich auch dann zu einem Eignungsmangel führen können, wenn sie außerdienstlich begangen wurden und es an einem unmittelbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis fehlt (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.09.2009, a. a. O. mit weiterem Nachweis).
- ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10
Kündigung eines Polizeiangestellten wegen des Verdachts eines außerdienstlichen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10 - abzuändern und.
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11
Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Berufungsgericht sich anschließt, ist eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine Vertragspflichten erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch auch künftig konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen, eine weitere Störung zuverlässig ausschließenden Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (vgl. dazu nur zuletzt Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.10.2010 - 2 AZR 293/09, NZA 2011, 112 ff. mit weiterem Nachweis).
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2011 - 19 Sa 1075/11 - aufgehoben. - ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20
Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung - …
Auch aufgrund der erheblichen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten kann diese Prognose gerechtfertigt sein (…BAG vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09, juris Rn. 12;… BAG vom 10. September 2009 - 2 AZR 257/08, juris Rn. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2011 - 19 Sa 1075/11, juris Rn. 23;… LAG Bremen vom 12. April 2011 - 1 Sa 36/09, juris Rn. 207).